Erlass des Ministeriums
Auszug aus dem Erlass des Ministeriums
"Die offene Ganztagsschule bietet zusätzlich zum planmäßigen Unterricht an Unterrichtstagen, an beweglichen Ferientagen und bei Bedarf auch in den Ferien Angebote außerhalb der Unterrichtszeit (außerunterrichtliche Angebote). In Kooperation mit einer Vielzahl von Partnern, insbesondere aus der Kinder- und Jugendhilfe, des Sports und der Kultur soll sie zur Erfüllung des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrags eine entsprechende Förderung für alle Kinder, insbesondere auch aus bildungsbenachteiligten Familien, ermöglichen. Die offene Ganztagsschule eröffnet Schülerinnen und Schülern Hilfen zur Selbständigkeit und Eigenverantwortung und unterstützt Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und in ihrer Erziehungsarbeit."